Neue Tachographen der 2ten Generation
Blog, Top-Meldungen / 02. April 2025
Neue Tachographen der 2ten Generation - Neben den vermeintlichen Vorteilen, verursachen diese Neurungen zunächst aber auch wieder Aufwände und Kosten für Um- und Nachrüstungen, Verwaltung, Schulungsmaßnahmen und Dokumentationen.
Die Umrüstungspflichten beim Einsatz von digitalen Tachographen gehen zurück auf das Mobilitätspaket Teil 1, das seiner Zeit auf EU-Ebene beschlossen wurde. Nachdem Neufahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht bereits seit August 2023 mit einem intelligenten Tachografen der zweiten Generation ausgestattet sein müssen, greift diese Verpflichtung nun auch für Bestandsfahrzeuge. Ab 18. August 2025 müssen alle Bestandsfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t über einen intelligenten Tachografen der zweiten Generation verfügen, sofern sie bereits einen intelligenten Tachografen der ersten Version nutzen. Darüber hinaus müssen dann auch kleinere Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,5 t ab 1. Juli 2026 mit einem intelligenten Tachografen der zweiten Generation ausgestattet sein, sofern sie im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs sind.
Die digitalen Fahrtenschreiber zweiter Generation schaffen eine deutliche Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten. Zusätzlich zur Erfassung der Geschwindigkeit sowie der Lenk- und Ruhezeiten können weitere wichtige Daten dokumentiert werden. Das betrifft im Einzelnen die Identifikation von Fahrer und Fahrzeug, Grenzübertritte bei Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen, Be- und Entladevorgänge, Arbeitszeiten sowie verkürzte Ruhezeiten.
Entsprechend ausgerüstete Nutzfahrzeuge werden über das europäisch abgesicherte Galileo-Satellitensystem geortet. Dadurch soll für alle Beteiligten im Rahmen der EU-Richtlinie EU 2023/980 Rechtssicherheit bestehen. Auch die Konnektivität wurde erhöht. So müssen die neuen Fahrtenschreiber verpflichtend mit einer ITS-Schnittstelle (Intelligent Transportation Systems) ausgestattet sein, um einen Zugang für externe Geräte zu gewährleisten. Manche Geräte stellen hierfür auch eine Bluetooth-Schnittstelle zur Verfügung. Ein mobiles Tool zum Auslesen von Daten ist damit nicht mehr erforderlich.
Die neuen digitalen Tachographen eignen sich für bestehende Fahrerkarten ebenso wie für die neuen mit erweiterter Speicherkapazität, die bis Ende dieses Jahres verpflichtend eingesetzt werden müssen. Spätestens dann müssen die benötigen Lenk- und Ruhezeiten sowie die Arbeits- und Bereitschaftszeiten verpflichtend 56 Tage lang statt bisher 28 Tage gespeichert werden. Andere Daten, wie z. B. die gefahrenen Kilometerleistungen, speichern die digitalen Tachographen automatisch für einen Zeitraum von drei Monaten. Aus diesem Grund müssen die Fahrtenschreiber regelmäßig mit einem Auslesegerät verbunden werden. Der Gesetzgeber verlangt, dass diese Daten bis zu einem Jahr aufbewahrt werden.
Der Gesetzgeber nimmt die Fahrer dafür in die Verantwortung, dass der digitale Tachograph richtig funktioniert. Dies setzt voraus, dass die Geräte bei Fahrtbeginn oder -wechsel korrekt eingestellt sind. Außerdem sollten Fahrer wissen, was zum Beispiel bei Fehlermeldungen zu tun ist und wie Rüst- und Ruhezeiten erfasst werden. Hierfür eignen sich auch Fahrerschulungen im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG).
Wir begrüßen die Einführung des neuen digitalen Tachographen (2te Generation) im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit im europäischen Straßenverkehr. Wenngleich die Umstellung auf die neue Generation nicht nur die Ausgaben für Anschaffung neuer Geräte erfordert, sondern auch Aufwendungen für Nachrüstungen und Anpassungen – administrative Tätigkeiten, Schulungsprogramme sowie Dokumentationsarbeiten verursacht.