Austritt der UK aus der EU
Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen werden im Warenverkehr ab 01. Januar 2021 Zollformalitäten für Warenlieferungen zu beachten sein, die derzeit als noch Mitgliedstaat der EU-Zollunion nicht anfallen.
Mit dem Ausstieg aus dem Binnenmarkt und der Zollunion verlieren sämtliche vorher im Vereinigten Königreich ausgestellte Einfuhrlizenzen ihre Gültigkeit.
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Michael Rohn
Prokurist, Head of Transport Logistics
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Peter de Wit
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Zollexperte/-beauftragter – Hammer GmbH & Co. KG
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André Falke
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