Brexit Checkliste
Nachstehend eine Übersicht der wichtigsten Voraussetzungen für den künftigen Warenverkehr von/nach Großbritannien:
Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten
EORI Nummer – EconomicOperators´Registration andIdentification zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten.
EORI für UK Unternehmen – www.gov.uk/eori
EORI für DE Unternehmen – www.zoll.de/eori
Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Export-oder Importvorgang.
Achtung! Ehemals in Großbritannien vergebene EORI-Nummern verlieren ihre Gültigkeit.
Was, woraus, wofür?
Eindeutige Identifikation der Waren
Einheitliche Regelungen wesentlicher Käufer- und Verkäuferpflichten
Bei der Ware, die von/nach UK sowohl bei der Aus- als auch bei der Einfuhr zollabgefertigt werden muss, ist es wichtig zu wissen, wer diese Tätigkeit durchführen soll. Dies gilt insbesondere auch für die Zollabfertigung und wer für die damit verbundenen Kosten verantwortlich ist.
Incoterms-International Commercial Terms sind einheitliche Regelungen wesentlicher Käufer- und Verkäuferpflichten. Die Bedingungen regeln insbesondere die Aufteilung der Transportkosten zwischen Käufer und Verkäufer und des Übergangs des Transportrisikos vom Verkäufer auf den Käufer (Gefahrenübergang).
DAP - Delivered At Place
Rechnungen und Packlisten
Zolltechnisch müssen für alle Lieferungen Handelsrechnungen vorgelegt werden. Aus den Rechnungen/Packlisten muss ersichtlich sein, welche Waren mit welcher Zolltarifnummer sich in welchen Verpackungseinheiten befinden.
Nachstehende Inhalte sollten in der Handelsrechnung (Packliste) ausgewiesen werden:
- Name und Anschrift des Empfängers / Kontaktperson(en) Name und Telefon / EORI Nummer,
- Name und Anschrift des Absenders / Kontaktperson(en) Name und Telefon / EORI Nummer,
- Genaue deutsche & englische Warenbeschreibung / 8- bzw. 11-stellige Warennummern (HS Code) für alle Waren
- Anzahl der Güter
- Anzahl und Art der Verpackung / jeweils Brutto- und Nettogewichte sowie in Summe
- Herkunftsland / jeweils Wert und Währung sowie in Summe
- Incoterms (inklusive Ortsangabe) / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Datum
Achtung!
Die Daten in der Handelsrechnung müssen mit der physischen Sendung übereinstimmen. Etwaige Zölle und Steuern werden auf der Grundlage des Warenwerts und der Währung berechnet.
Versand von Waren und Gütern in sogenannte Drittländer
Die Ausfuhrerklärung bzw. Ausfuhranmeldung ist zwingend erforderlich beim Versand von Waren und Gütern in sogenannte Drittländer. Nach erfolgreicher Anmeldung wird daraufhin das sogenannte ABD –Ausfuhrbegleitdokument mit einer MRN Nummer – Movement Reference Number erstellt.
Ausfuhranmeldung – www.zoll.de
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Möglichkeit des sogenannten ZA -Zugelassenen Ausführers hinweisen. Diese Bewilligung der Zollbehörden ermöglicht eine vereinfachte Zollanmeldung.
Der Vorteil für Unternehmen ist, dass die Vorführung (die Gestellung) der Ausfuhrsendung beim Zoll oder die Beantragung der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes entfällt. Binnen weniger Minuten nach der Ausfuhranmeldung in ATLAS steht das Ausfuhrbegleitdokument zur Verfügung und die Ware kann versendet werden. Für Unternehmen ist dies eine enorme Zeitersparnis und schafft Flexibilität im Versandprozess.
Andernfalls erhält man im Minimum 24 Stunden nach Anmeldung das ABD – Ausfuhrbegleitdokument mit der notwendigen MRN Nummer sowie einer etwaigen behördlichen Anordnung einer etwaigen Vorführung und Zollbeschau mit entsprechenden Aufwänden.
Für den künftigen Warenverkehr
- Prüfung vorhandener Genehmigungspflichten und deren Auswirkungen auf bestehende Handelsbeziehungen mit UK.
- Waren, die besonderen Kontrollen bei der Ausfuhr/Einfuhr unterliegen, erfordern unter Umständen spezielle Zollverfahren.
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Michael Rohn
Geschäftsführer
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Peter de Wit
Teamleiter, Projektmanagement Transportlogistik
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Siegfried Meyer
Zollexperte/-beauftragter – Hammer GmbH & Co. KG
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André Falke
Head of Customer Service Transport Logistics