ENS – Entry Summary Declaration ǀ ab 31. Januar 2025 für Lieferungen von der EU ins Vereinigte Königreich

Blog / 31. Januar 2025

Wie bereits in den vorangegangenen Monaten informiert, endet nach mehrfachen Veränderungen die bisherige Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer ENS - Entry Summary Declaration (Summarische Eingangsanmeldung) für Lieferungen aus der EU ins Vereinigte Königreich (ohne Nordirland).

Die ENS - Entry Summary Declaration wird ab sofort von den britischen Grenzbehörden eingefordert, um das potenzielle Risiko für ihr Hoheitsgebiet zu analysieren, das von Waren ausgeht, die ihre Grenze überschreiten.

Die Anmeldungen kommen zusätzlich zu den bereits erforderlichen verschiedenen Zoll- und Transit Meldungen hinzu und erfolgen im System „Safety and Security Great Britain“.

Wir als Hammer GmbH & Co. KG können die ENS - Entry Summary Declaration sicherstellen und differenzieren in zwei Varianten:

  1. ENS als Teil einer Versandanmeldung
    Wir können hier aus dem bestehenden Zollauftrag, ein Teil der Daten wiederverwenden um die nun separat verpflichtende ENS-Anmeldung zu erstellen und einzureichen. Diese Variante greift bei allen Transportaufträgen, bei denen wir von Ihnen, respektive Ihren Empfängern bereits den Auftrag zur Verzollung über unser Partnerhaus in Großbritannien vorliegen haben.
     
  2. ENS als eigenständige Anmeldung
    Wir müssen hier einen neuen separaten Antrag erstellen, inkl. aller erforderlichen Daten (u.a. jeden HS Code, …) um die vorgeschriebene ENS Anmeldung als Beförderer verpflichtend einzureichen. Diese Variante greift i. d. R. bei allen Transportraufträgen, bei denen die Verzollung über Ihren, respektive Ihren Empfänger vorgeschriebenen Agenten/Broker in Großbritannien erfolgt.

Unsere geschätzte Kundschaft hat hierzu unser Informationsschreiben sowie Rahmenbedingungen erhalten.

Sollten Sie auch Interesse über diese Dienstleistung haben.  Melden Sie sich gerne vertrauensvoll an unser Brexit Team.


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Yvonne Faber
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