Austritt der UK aus der EU

Das Vereinigte Königreich ist mit dem Austrittsabkommen am 31. Januar 2020 aus der Europäische Union ausgetreten. Ab dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Ab diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehenen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die aus GBR * in das Zollgebiet der Union oder aus dem Zollgebiet der Union nach GBR verbracht werden.

Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen werden im Warenverkehr ab 01. Januar 2021 Zollformalitäten für Warenlieferungen zu beachten sein, die derzeit als noch Mitgliedstaat der EU-Zollunion nicht anfallen.

Mit dem Ausstieg aus dem Binnenmarkt und der Zollunion verlieren sämtliche vorher im Vereinigten Königreich ausgestellte Einfuhrlizenzen ihre Gültigkeit.

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