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Einfuhr nach Großbritannien

Die britische Regierung hat im Juli 2020 das sogenannte Border Operating Model veröffentlicht. In diesem Leitfaden wurde aufgelistet (und wird auch noch immer wieder aktualisiert), welche Anforderungen künftig zu erfüllen sind. Border Operating Model – www.gov.uk Daraus geht auch hervor, dass Großbritannien für Warenlieferungen aus der EU die Zollverfahren in drei Schritten einführt. Einfuhr
  • ab 01. Januar 2021
  • ab 01. April 2021 und
  • ab 01. Juli 2021
Die Warenlieferungen werden mit dem Beginn zum 01. Januar 2021 in zwei Gruppen unterteilt: Standardwaren oder kontrollierte Waren. Die britische Regierung plant zudem die Einführung eines neuen IT-Systems, um die Abwicklung zu beschleunigen. Mit dem GVMS – Goods Vehicle Movement Service sollen die britischen Behörden schon vor dem Check-in auf die Fähre oder in den Eurotunnel alle notwendigen Informationen für eine papierlose Zollabfertigung erhalten. Das Verfahren soll zunächst ab 1. Januar 2021 für Versandverfahren genutzt werden. Ab 1. Juli 2021 soll GVMS für alle Warenbewegungen zugänglich sein.

STANDARDWAREN – ab 01. Januar 2021

Standardwaren, wie zum Beispiel Kleidung oder Elektronik können durch die britischen Importeure über das sogenannte CFSP – Customs Freight Simplified Procedures Verfahren mit EIDR – Entry In Declarants Records Verfahren für einen fortlaufenden Zeitraum von 6 Monaten ab dem 01. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 abgebildet werden. Das Verfahren EIDR kann vorerst ohne Beantragung durch die britischen Importeure und somit ohne Genehmigung des HM Revenue and Customs erfolgen. Die Importeure müssen in diesem Verfahren (CFSP mit EIDR) selbstständig Aufzeichnungen (Zolltarifnummer, Warenwert, etc.) über alle Lieferungen führen.
Die Einfuhr muss dann in der Folge spätestens nach 6 Monaten beim Zoll angemeldet werden. Beispiel: Ein Import vom März muss bis zum 31. August angemeldet werden. Zum Zeitpunkt der verlagerten Anmeldung – Supplementary Declaration ist eine bewilligte Zulassung zum Verfahren CFSP – Customs Freight Simplified Procedures notwendig.

Kontrollierte Waren

Das aus den Standardwaren angezeigte EIDR – Entry In Declarants Records Verfahren kann für kontrollierte Waren nicht von den britischen Importeuren angewendet werden. Die Einfuhr ist entweder über das vereinfachte Zollverfahren CFSP – Customs Freight Simplified Procedures oder mit der vereinfachten Grenzerklärung – Simplified Frontier Declaration abzubilden, um die Freigabe der Waren zu ermöglichen. Alternativ kann natürlich auch eine vollständige Zollanmeldung beim britischen Zoll abgegeben werden.
Etwaige Zollkosten sind jedoch bei Einfuhr entweder mit einem Zollaufschubkonto oder anderen Zahlungsmethoden unmittelbar direkt an den britischen Zoll zu entrichten. Die Liste der „controlled goods“ umfasst beispielsweise Alkohol, Tabak, spezifische Medikamente, Düngemittel, Gefährdete Arten (CITES – Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – im Deutschen als das Washingtoner Artenschutzübereinkommen gelistete gefährdete Tiere und Pflanzen oder deren Produkte), giftige Chemikalien, usw.

ab 01. April 2021

Produkte tierischen Ursprungs, zum Beispiel Fleisch, Tiernahrung, Honig, Milch oder Ei-Produkte und alle Güter, die unter die Gesundheits-und Pflanzengesundheitsvorschriften fallen, sind verpflichtend ab dem 01. April 2021 mit Einfuhranmeldungen und Gesundheitsbescheinigungen beim britischen Zollamt anzumelden.

Informationen des Bundesministerium – www.bmel.de über veterinärhygienische Ausfuhrbedingungen:

Vorabanmeldungen müssen über das IPAFFS – Import of products, animals, food and feed System erfolgen.

ab 01. Juli 2021

  • Soll es keine Brexit-bedingten Vereinfachungen mehr geben.
  • Alle Waren müssen dann entweder über eine entsprechende Zollanmeldung oder über das beantragte und bewilligte CFSP Verfahren abgebildet werden. Somit sind ebenso Vorabanmeldungen Safety and SecurityDeclarations verpflichtend.
  • Zollanmeldungen müssen vor Abfahrt abgegeben werden.
  • Alternativ soll das Versandverfahren (T-Papier) angewendet werden können.
  • Grenzkontrollen sollen verstärkt werden.

Einfuhranmeldung

Das HMRC – Her Majesty’s Revenue and Customsbeabsichtigt mit vereinfachten Verfahren das drohende Chaos beim Eingang nach GBR weitestgehend zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang wurde das sogenannte TSP – transitional simpliefied procedures bzw. CFSP – Customs Freight Simplified Procedures aufgesetzt.

Dieses Verfahren in Verbindung mit einer vereinfachten Anmeldung darf jedoch von keinem Vertreter in Anspruch genommen werden, d. h. kann nur vom Importeur in GBR mit entsprechender EORI Nummer beantragt werden.

Einfuhranmeldung in GBR über Hammer GmbH & Co. KG Demnach benötigen wir bei einer Beauftragung für die Einfuhranmeldung in GBR – neben den in der Checkliste erläuterten Angaben – einen schriftlichen und rechtsverbindlichen Auftrag des Importeurs unter Angabe der DutyDefermentAccount Nummern. Weitere Verfahren, wie bspw. Einfuhranmeldung mit Vorauszahlung von Einfuhrabgaben sind in Prüfung.
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