Einfuhr nach Großbritannien
- ab 01. Januar 2021
- ab 01. April 2021 und
- ab 01. Juli 2021
STANDARDWAREN – ab 01. Januar 2021
Kontrollierte Waren
ab 01. April 2021
Informationen des Bundesministerium – www.bmel.de über veterinärhygienische Ausfuhrbedingungen:
Vorabanmeldungen müssen über das IPAFFS – Import of products, animals, food and feed System erfolgen.
ab 01. Juli 2021
- Soll es keine Brexit-bedingten Vereinfachungen mehr geben.
- Alle Waren müssen dann entweder über eine entsprechende Zollanmeldung oder über das beantragte und bewilligte CFSP Verfahren abgebildet werden. Somit sind ebenso Vorabanmeldungen Safety and SecurityDeclarations verpflichtend.
- Zollanmeldungen müssen vor Abfahrt abgegeben werden.
- Alternativ soll das Versandverfahren (T-Papier) angewendet werden können.
- Grenzkontrollen sollen verstärkt werden.
Einfuhranmeldung
Das HMRC – Her Majesty’s Revenue and Customsbeabsichtigt mit vereinfachten Verfahren das drohende Chaos beim Eingang nach GBR weitestgehend zu vermeiden.
In diesem Zusammenhang wurde das sogenannte TSP – transitional simpliefied procedures bzw. CFSP – Customs Freight Simplified Procedures aufgesetzt.
Dieses Verfahren in Verbindung mit einer vereinfachten Anmeldung darf jedoch von keinem Vertreter in Anspruch genommen werden, d. h. kann nur vom Importeur in GBR mit entsprechender EORI Nummer beantragt werden.
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Michael Rohn
Prokurist, Head of Transport Logistics
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Peter de Wit
Teamleiter, Projektmanagement Transportlogistik
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Siegfried Meyer
Zollexperte/-beauftragter – Hammer GmbH & Co. KG
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André Falke
Head of Customer Service Transport Logistics