Update – Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren erst 2025 verpflichtend. Die britische Regierung gibt bekannt, dass summarische Eingangsanmeldungen (Safety and Security Declarations) für Einfuhren aus der EU erst ab 31. Januar 2025 verpflichtend sind.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass am 31. Oktober 2024 eine der letzten Brexit-Übergangsregelung ausläuft. Ab diesem Zeitpunkt wird die Summarische Eingangsanmeldungen (ENS – Entry Summary Declaration) bei Lieferungen aus der EU ins Vereinigte Königreich (ohne Nordirland) verpflichtend. Diese Regelung, bekannt auch aus anderen grenzüberschreitenden Verkehren, ermöglicht den britischen Zollbehörden eine Risikoanalyse für Sicherheitszwecke durchführen zu können. Die Anmeldungen kommen zusätzlich zu den bereits jetzt erforderlichen Zoll- bzw. Transitanmeldungen und etwaigen GVMS-Meldungen hinzu und erfolgen im „Safety and Security Service“.Weitere Details finden Sie auch auf nachfolgendem Link: www.gov.uk/making-an-entry-summary-declaration In der Regel erfolgt die Summarische Eingangsmeldung durch den Zollbroker im Vereinigten Königreich. Erforderlich für diese Meldung sind EORI-Nummer (Economic Operator Registration and Identification Number) des Importeurs und des Spediteurs, Details zur Ladung und den beförderten Waren (Warenbeschreibung, Anzahl, Gewicht, Zolltarifnummer), Transportinformationen sowie der voraussichtliche Zeitpunkt der Einreise/Ankunft im Vereinigten Königreich. Bitten Sie um Prüfung und Auskunft, ob die ENS Meldung von Ihrem Zollbroker erledigt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, stehen wir Ihnen mit unserem Zollbroker gerne zur Verfügung, um die Anmeldung für Ihre Lieferungen zu erledigen. Sprechen Sie uns gerne an und wir offerieren Ihnen eine Lösung. Ihre Transportlogistik der Hammer GmbH & Co. KG
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